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die Abschrift einer Urkunde beglaubigen

См. также в других словарях:

  • Urkunde — Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist eine Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster Linie Schriftstücke. Beweiskraft… …   Deutsch Wikipedia

  • Ausfertigung — Ausfertigung, die von einer Amtsperson oder Behörde in vorschriftsmäßiger oder üblicher Form ausgestellte Urkunde, namentlich die Reinschrift einer solchen im Gegensatze zum Konzept. Von besonderer Bedeutung ist im modernen Prozeßverfahren die… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verifizieren — (lat.), dartun. beweisen, besonders das Gleichlauten einer Abschrift mit der Urschrift oder die Echtheit einer Urkunde beglaubigen; auch soviel wie eichen (s. d., S. 424) …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Vidimieren — Vidimieren, mit dem vidi (s.d.) versehen, auch amtlich beglaubigen, daß die Abschrift einer Urkunde mit dem Original gleichlautet; Vidimation, amtliche Beglaubigung …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Beglaubigung — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Beglaubigung ist allgemein ein Zeugnis darüber, dass bestimmte Urkunden mit dem Original übereinstimmen und speziell im… …   Deutsch Wikipedia

  • Beurkundet — Eine Urkunde (v. althochdt.: urchundi = Erkenntnis) ist die mit einem Gegenstand fest verbundene Gedankenerklärung, die einen bestimmten Tatbestand bzw. Sachverhalt fixiert und zumeist auch ihren Aussteller erkennen lässt. Dazu gehören in erster… …   Deutsch Wikipedia

  • Formmangel — liegt im deutschen Zivilrecht vor, wenn ein Rechtsgeschäft nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Form abgeschlossen wird und deshalb kraft Gesetzes von Anfang an keinerlei Rechtswirksamkeit entfaltet. Formmangel ist einer der… …   Deutsch Wikipedia

  • Dienstsiegel — Geprägtes Dienstsiegel (Notar in Bayern) Ein Dienstsiegel ist ein Symbol eines Amtes, mit dem Dokumente rechtsverbindlich gekennzeichnet werden. Diese Siegelung hat unterschiedliche Zielsetzungen wie beispielsweise die Versiegelung oder die… …   Deutsch Wikipedia

  • Beglaubigung — Beurkundung; Akkreditierung; Attest; Urkunde; Zeugnis; Bescheinigung * * * Be|glau|bi|gung 〈f. 20〉 das Beglaubigen ● die Beglaubigung eines Botschafters, eines Gesandten * * * Be|glau|bi|gung, die; , en: 1. das B …   Universal-Lexikon

  • Richtigkeit — Korrektheit; Genauigkeit * * * Rịch|tig|keit 〈f. 20; unz.〉 das Richtigsein, ordnungsgemäße Beschaffenheit ● die Richtigkeit einer Abschrift beglaubigen, bescheinigen, bestätigen; die Richtigkeit des Ausdrucks, der Aussprache, der Betonung; die… …   Universal-Lexikon

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